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14.11.2012 Das ist ein herber Schlag für den ORF und alle seine Fernweh- und Radioprogramme. Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich keine Facebook-Seiten anlegen und pflegen darf. Die Richter entschieden, dass dies die aktuellen Gesetze verbieten. Der gebührenfinanzierte ORF müsse sich deshalb aus Wettbewerbsgründen aus dem sozialen Netzwerk zurück ziehen. Das zuvor ausgesprochene Verbot des Bundeskommunikationssenats wurde damit bestätigt. Die ORF-Facebook-Pages werden deshalb ab sofort entweder gar nicht mehr gepflegt oder an Fans abgegeben. Das sehen unsere Nutzen auch auf den Seiten von ORF eins und ORF 2. Teilweise haben ORF-Freunde bereits zusätzliche Unterstützer-Seiten eingerichtet. Der ORF will aber alle möglichen rechtlichen Mittel ebenfalls ausschöpfen, um wieder bei Facebook und anderen Social Networks aktiv werden zu können.
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